MH Consulting Münch Helmle GbR

Postanschrift:

Meißener Straße 2
74722 Buchen

Kontakt:

Telefon: +49 151 23456782
E-Mail: info@m-h-consulting.com

Vertreten durch:

Michael Münch, Tobias Helmle

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MH Consulting GbR

Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 – Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verträge betreffend die Lieferung und/oder Vermietung von Waren und/oder Dienstleistungen durch MH Consulting GbR nachstehend „MH“. Der Kunde bestätigt, dass ihm diese AGB vor jedem Geschäftsvorgang bekannt sind und mit der Erfüllung des Geschäftsvorgangs stimmt er ausdrücklich zu, sie anzunehmen.
  2. Die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn MH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen dieser AGB bedürfen für ihre Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
  3. Diese AGB gelten ebenfalls für alle Verträge mit MH, wenn MH Dritte für die Erfüllung einsetzt oder sich auf sie stützt.
  4. Falls sich eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser AGB als rechtswidrig und/oder nicht durchsetzbar herausstellt, wird diese Bestimmung (oder der maßgebliche Teil der Bestimmung) vom Rest dieser AGB getrennt betrachtet und die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben vollständig in Kraft und wirksam.

Artikel 2 – Entstehung von Verpflichtungen und Verträgen

  1. Angebote von MH sind 30 Tage ab Abgabe an den Kunden gültig oder für einen kürzeren, im jeweiligen Angebot angegebenen Zeitraum. Angebote dienen lediglich der Information und können jederzeit einseitig durch MH widerrufen oder geändert werden. Sofern nichts Anderweitiges im Angebot angegeben ist, sind Installation, Betrieb, Zusammenbau oder Transport und ähnliche Dienstleistungen nicht enthalten. Sofern nichts Anderweitiges im Angebot angegeben ist, verstehen sich die Preise im Angebot exklusive Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
  2. Die von MH erstellten Angebote bilden zusammen mit diesen AGB ab ihrer Annahme durch den Kunden (entweder ausdrücklich durch Vertragsunterzeichnung oder stillschweigend durch seine Erfüllung des Vertrags) einen verbindlichen Vertrag zwischen dem Kunden und MH (hier als der „Vertrag“ bezeichnet). Angebote, die definitiv angenommen wurden/unterzeichnete Bestellformulare können nicht mehr durch den Kunden storniert werden, außer im Falle einer ausdrücklichen gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Für Arbeiten, die ihrem Wesen nach keine Bestellbestätigung erfordern, stellt die Rechnung die Bestellbestätigung dar. Diese Rechnung gilt ebenso als zutreffende und vollständige Wiedergabe des Vertrags.
  4. MH behält sich jederzeit vor, Aufträge und/oder Bestellungen des Kunden abzulehnen, ohne dafür Gründe angeben zu müssen.
  5. Im Falle häufiger kaufmännischer Verträge zwischen MH und dem Kunden können keine Rechte oder Pflichten aus diesen vorherigen Geschäften abgeleitet werden. Die Vertragspartner haben sich auf die Bestimmungen und Bedingungen des konkreten Vertrags über den konkreten Geschäftsvorgang zu stützen, außer in Bezug auf diese AGB, die für jeden einzelnen Vertrag als bekannt, angenommen und gültig vorausgesetzt werden.
  6. Grundsätzlich gelten Verträge als auf der Grundlage von „Stückpreisen“ gemäß Angabe im Angebot geschlossen. Preise, die in Katalogen, auf Websites und ähnlichen Medien genannt werden, dienen lediglich der Orientierung. Abweichungen von der vorstehenden Regelung sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, wobei gilt, dass jede Abweichung sich nur auf den konkreten Geschäftsvorgang bezieht und niemals als Präzedenzfall für zukünftige Geschäftsvorgänge herangezogen werden darf.
  7. Soweit erforderlich bestätigen die Vertragspartner, dass Mitteilungen über Telefax und E-Mail gültig sind, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt.
  8. Wird MH nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, ist MH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann MH von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt MH unbenommen.

Artikel 3 – Erfüllung des Vertrags

  1. MH erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Fähigkeiten.
  2. MH behält sich vor, Dritte für die Ausführung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag einzusetzen, wenn und soweit MH es für die sachgemäße Erfüllung des Vertrags für erforderlich hält.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Daten, die MH für erforderlich hält oder deren Notwendigkeit für die Vertragserfüllung dem Kunden vernünftigerweise bekannt sein sollte, MH rechtzeitig bereitgestellt werden. Wenn die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten MH nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, hat MH das Recht, die Vertragserfüllung auszusetzen und/oder dem Kunden die Extrakosten, die sich aus der Verzögerung ergeben, zu den üblichen Sätzen zu berechnen.
  4. MH haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die sich aus falschen und/oder unvollständigen, vom Kunden bereitgestellten Daten ergeben.

Artikel 4 – Liefertermine und Lieferung

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderweitiges vereinbart ist, dienen alle von MH angegebenen Liefertermine lediglich der Orientierung.
  2. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart ist, werden alle Waren EXW (Ex Works – Incoterms 2010) ab Lager von MH geliefert. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder des Diebstahls geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Kunden über. Die Waren werden stets auf Gefahr und Kosten des Kunden transportiert.
  3. Teillieferungen sind aus begründetem Anlass zulässig, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden, ist MH berechtigt, jede Lieferung separat zu berechnen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften/gemieteten Waren zum Zeitpunkt ihrer Lieferung oder zum Zeitpunkt, an dem sie dem Kunden gemäß dem konkreten Vertrag zur Verfügung gestellt werden, in Besitz zu nehmen.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, wie etwa wenn er bei der Angabe von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, nachlässig ist, werden die Waren auf Gefahr des Kunden angemessen eingelagert. In diesem Fall gehen alle Zusatzkosten, einschließlich der fallbezogenen Lagerkosten, zulasten des Kunden.
  6. Wenn sich der Vertrag auf Arbeiten vor Ort beim Kunden oder einem vom Kunden benannten Dritten bezieht, hat der Kunde zu gewährleisten, dass die Arbeiten prompt beginnen können, u. a. dadurch, dass er sicherstellt, dass der Arbeitsort für die Angestellten von MH, für von MH beauftragte Dritte und für das zu liefernde Material ordnungsgemäß zugänglich ist. Der Kunde hat außerdem die erforderliche Stromversorgung, eine gute Arbeitsbeleuchtung und alle Hilfsmittel, ggf. Kletterer und Gerüste, bereitzustellen, und sicherzustellen, dass Arbeiten Dritter den Arbeitsfortgang nicht behindern oder verzögern. Alle zusätzlichen Kosten, die daraus entstehen, dass der Kunde diese vorstehend genannten Bedingungen nicht erfüllt, gehen zulasten des Kunden.
  7. Da alle Lieferungen stets EXW Buchen erfüllt werden, verpflichtet sich der Kunde, MH unverzüglich die erforderlichen Zolldokumente für alle Exporte außerhalb der EU, sowohl für Verkäufe wie für Vermietungen, bereitzustellen (für Verkäufe = Dokument „Einheitspapier“, für Vermietungen = Dokument „Einheitspapier“ oder Carnet ATA als Nachweis eines temporären Exports). Alle Kosten im Zusammenhang mit diesen (temporären) Exporten gehen zulasten des Kunden.
  8. Bei von MH zu liefernden Waren, die MH nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

Artikel 5 – Änderungen zum Vertrag und Vertragsauflösung

  1. Wenn eine Änderungen oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, informiert MH den Kunden hierüber im Voraus. Mündliche Zusagen und/oder Änderungen des Vertrags/der Verträge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch MH schriftlich angenommen werden.
  2. Unbeschadet aller sonstiger Rechte und Maßnahmen ist MH berechtigt, den Vertrag/die Verträge über die Vermietung von Waren gemäß § 543 BGB ohne vorherige gerichtliche Maßnahmen zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung gemäß § 543 BGB liegt für MH insbesondere vor: a. Wenn MH den Kunden gemäß Artikel 2 (8) dieser AGB ohne Erfolg aufgefordert hat, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu erbringen; b. Wenn über das Vermögen des Kunden ein Verfahren zur Schuldenregelung (insbesondere Insolvenz) eröffnet oder ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird (und der Kunde trotz entsprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen angemessener Frist nachweist) und der Kunde zudem eine ihm obliegende Pflicht verletzt.
  3. Im Falle der Kündigung gemäß vorstehendem Artikel 5 (2) werden alle Forderungen der MH für erbrachte Leistungen gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar, und der Kunde hat MH alle Waren, die durch MH an ihn bereitgestellt wurden, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer schriftlichen Anzeige von MH zurückzugeben. Unbeschadet aller sonstigen Rechte der MH aus dem Vertrag oder diesen AGB sind MH und/oder ihre Vertreter berechtigt, die Gelände/Gebäude zu den üblichen Geschäftszeiten und nach vorheriger Ankündigung zu betreten, auf/in denen die Waren sich befinden, um die Waren wieder in Besitz zu nehmen, falls der Kunde die Waren nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgibt. Der Kunde muss zu diesem Zweck Mitwirkung leisten.
  4. Für Verträge über den Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen gelten zusätzlich zu den in diesen AGB vorgesehenen Rücktrittsrechten von MH die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte von MH.

Artikel 6 – Beratung und Daten

  1. Jede von MH erteilte Beratung wird nach bestem Wissen von MH erteilt. MH haftet nicht für (mündlich oder schriftlich) erteilte Beratung.
  2. Eine von MH erteilte Beratung kann in keinem Fall den Kunden von seiner Pflicht entbinden, sich selbst davon zu überzeugen, dass die Waren der vom Kunden beabsichtigten Bestimmung entsprechen. Dies gilt ebenso für Daten zur Zusammensetzung von Waren und deren möglichen Verwendung.

Artikel 7 – Rechnungen und Zahlung

  1. Alle Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug, sofern MH keinen speziellen Fristen schriftlich zugestimmt hat.
  2. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Zahlungsfristen laufen ohne vorherige Mahnung automatisch aus, wenn ein Zwischenfälligkeitstermin oder eine Zahlungsfrist nicht durch den Kunden eingehalten wird. Der vollständige, an MH zu zahlende Restbetrag wird dann sofort fällig, zuzüglich der anzuwendenden Verzugszinsen und Gebühren, die in Artikel 7 (5) weiter unten beschrieben sind.
  4. Reklamationen oder Unstimmigkeiten müssen MH innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich per Einschreiben angezeigt werden, damit sie berücksichtigt werden.
  5. Wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, werden auf alle fälligen Beträge automatisch Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder rechtlicher Maßnahmen bedarf. Der Kunde hat außerdem eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens durch MH bleibt unberührt. Wenn und soweit der Kunde bei Vornahme einer Zahlung nicht bestimmt, welche Schuld getilgt werden soll, werden vom Kunden geleistete Zahlungen zunächst stets für die Bezahlung von geschuldeten Zinsen und Kosten verwendet und anschließend zunächst für die Bezahlung der ältesten fälligen Rechnungen.
  6. Wechsel, Schecks, Abtretungen, Zahlungen durch Dritte oder die Einräumung von Kredit stellen weder eine Novation noch eine Änderung der Bestimmungen des Vertrages dar.

Artikel 8 –Haftung

  1. Die Verpflichtung von MH zur Leistung von Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:
  2. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MH der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. MH haftet nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.
  4. Der Kunde hält MH schadlos hinsichtlich aller Schäden, die MH als Folge der Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit von MH gelieferten Waren oder Dienstleistungen erleidet, darunter u. a.: Ansprüche Dritter (einschließlich der Angestellten von MH), die Schäden erleiden (i) wegen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, (ii) aufgrund von Gefahrensituationen, die von dem Kunden verursacht worden sind, oder (iii) als Folge eines Mangels in den von MH gelieferten Waren oder Dienstleistungen, der dadurch entsteht, dass der Kunde die Ware oder Dienstleistung ändert, ihnen andere Produkte oder Leistungen hinzufügt oder er sie mit diesen zusammen verwendet. Diese Ziffer (2) gilt jedoch nicht für Produkthaftungsansprüche.
  5. Unbeschadet des Vorstehenden bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass MH weder Verantwortung für Änderungen durch den Kunden oder durch Dritte noch für den unsachgemäßen Gebrauch der gelieferten Waren trägt.

Artikel 9 -Höhere Gewalt

  1. Unbeschadet aller anderweitigen Bestimmungen in diesen AGB haftet MH gegenüber dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden, die der Kunde als direkte oder indirekte Folge der Tatsache erleidet, dass die Lieferung der Waren oder Dienstleistungen durch MH aufgrund von unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von MH liegenden und von MH nicht zu vertretenden Umständen oder Ereignissen wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Streik (einschließlich innerhalb des Unternehmens MH), Aussperrung, Arbeitsstreitigkeiten oder Arbeitstumulte behindert oder verzögert oder unmöglich gemacht wird.
  2. Solange die Dauer der Störung gemäß Artikel 9 (1). andauert, sind die Pflichten von MH aus diesem Vertrag ausgesetzt. Falls die Störung länger als 2 Monate andauert oder die Dauer der Störung nicht absehbar ist, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Artikel 10 – Geltendes Recht

  1. Für alle Fragen und Streitigkeiten betreffend die Gültigkeit, Auslegung, Durchsetzung, Erfüllung oder Beendigung dieser AGB oder eines Angebots, einer Bestellung oder eines Vertrages gemäß diesen AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf(CISG) und diese AGB sowie ein Angebot, eine Bestellung oder ein Vertrag gemäß diesen AGB wird gemäß diesem Recht ausgelegt.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Vertragspartner ist Buchen.

 

 

 

Kapitel II – Besondere Bedingungen für den Verkauf, die Beauftragung, Vermietung, Dienstleistungen und Reparaturen

Artikel 11 – Verkauf und Beauftragung von Arbeit

  1. Die Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung des für diese Waren vereinbarten Preises einschließlich aller Transportkosten, Steuern und Verzugszinsen Eigentum von MH. Solange MH Eigentümerin der Waren ist, besteht für den Kunden ein Verbot des Verkaufs, der Abtretung, Einbringung oder unentgeltlichen Übertragung der Waren durch den Kunden sowie ein Verbot des Kunden oder Dritten, Änderungen, Teilungen oder Beimengungen vorzunehmen. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber MH in Verzug und tritt MH vom Vertrag zurück, so kann MH unbeschadet sonstiger Rechte die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von MH herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde MH oder den Beauftragten von MH sofort Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gewähren und diese herausgeben.
  2. Rechte des Kunden wegen Mängeln der Waren setzen voraus, dass er die Waren nach Ablieferung überprüft und MH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen MH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Bei Aufträgen, die ganz oder teilweise eine Beauftragung beinhalten, tritt die Fertigstellung stillschweigend ein, wenn sie ganz oder teilweise geliefert und ohne Vorbehalte in die Nutzung übernommen werden oder wenn der Kunde oder Dritte selbst Arbeiten an den Waren vornehmen oder diese ohne Vorbehalte in die Nutzung übernehmen. Diese Annahme durch Fertigstellung erstreckt sich auf alle sichtbaren Mängel. In Anbetracht der Eigenart der Arbeit und der Tätigkeiten von MH erfolgt die Fertigstellung der beauftragten Arbeiten in einer Phase, die unverzüglich und endgültig ist.
  4. MH haftet nur in dem Maße für Tätigkeiten ihrer Nachunternehmer, wie MH sie beauftragt hat. Wenn und soweit der Kunde dem Nachunternehmer unmittelbar Weisungen erteilt, haftet MH nicht mehr gegenüber dem Kunden in dieser Hinsicht. Rechnungen, die von MH anschließend für vom Kunden unmittelbar angewiesene Arbeiten des/der Nachunternehmer(s) erstellt werden, gelten als rein technische Abrechnung der Honorare durch MH für Arbeiten, die durch den/die Nachunternehmer auf Verlangen des Kunden erbracht wurden. Der Kunde kann seine eigenen Pflichten gegenüber MH aus dem Vertrag nicht aufgrund von Dokumenten, Daten oder Berechnungsmethoden einhalten, die den Nachunternehmervertrag betreffen, es sei denn, es gäbe eine anderweitige Vereinbarung. Der Kunde ist für den Lieferort und die Versorgungsleistungen (wie Strom, Wasser und Heizung) verantwortlich.
  5. MHs Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wird wie folgt beschränkt:
  6. MH haftet für Schäden, die von der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren, nur bis zur Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblicherweise vorhersehbaren Schadens; MH haftet nicht für Schäden, die auf einer Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
  7. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für schuldhaft verursachte Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände.
  8. Bei der Lieferung von gebrauchten Artikeln (siehe Plattform für den Handel mit Gebrauchtartikeln sind alle Rechte des Kunden wegen Mängeln ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für das Recht des Kunden, nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz wegen Mängeln zu verlangen; sofern der Kunde insoweit Schadensersatz verlangen kann, gilt Artikel 8 (1) dieser AGB.

Artikel 12 – Vermietung und Dienstleistungen (fertiggestellte Produktionen)

  1. Der Kunde ist der „Mieter“; MH ist der „Vermieter“.
  2. Wenn MH ihre Lieferpflichten aus beliebigen Gründen nicht erfüllen kann, informiert MH den Kunden darüber so schnell wie praktisch möglich und schlägt mögliche Alternativen vor.
  3. Die Mietsachen verbleiben jederzeit im Eigentum von MH bzw. ihrem verbundenen Unternehmen. Der Mieter verwendet die Waren für den Zweck, für den die Waren hergestellt wurden. Der Mieter ist verantwortlich dafür, mit der Funktionsweise der Waren vertraut zu sein. Der Mieter behandelt die Waren sachgemäß und trägt dafür Sorge, dass sie unter sachgemäßen und sicheren Umständen aufbewahrt werden.
  4. Der Mieter haftet ab Lieferung der Waren an ihn gemäß Artikel 4 (2) jederzeit für die Beschädigung, den Untergang oder Diebstahl der Mietsachen, bis die Waren in das Lager von MH zurückgebracht sind; die vorgenannte Haftung gilt jedoch nur, soweit der Mieter den Schaden zu vertreten hat oder bei zufälliger Beschädigung, bei zufälligem Untergang oder Diebstahl der Mietsachen. Der Mieter meldet dem Vermieter während dieses Zeitraums unverzüglich jeden Schaden oder Untergang der Mietsachen und gibt diese Waren unverzüglich an den Vermieter zurück. Der Mieter zeigt außerdem jeden Diebstahl oder jede mutwillige Beschädigung bei der Polizei an dem Ort an, an dem der Diebstahl oder die mutwillige Beschädigung stattgefunden hat, und stellt dem Vermieter eine Ausfertigung dieses Protokolls zur Verfügung. Der Mieter entschädigt den Vermieter in Bezug auf Beschädigungen, Untergang oder Diebstahl der Mietsachen, soweit er gemäß Satz 1 dieses Artikels 12 (4) haftet, für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten der Mietsachen und für den entgangenen Vermietungsgewinn während der Zeit, die für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung erforderlich ist, soweit diese Zeit die vereinbarte und vom Mieter bezahlte Mietzeit übersteigt. Der Mieter versichert die Waren gegen die zufällige Beschädigung und den zufälligen Untergang (einschließlich Diebstahls) für den in Satz 1 dieses Artikels 12 (4) genannten Zeitraum. MH kann verlangen, dass der Kunde eine Kopie des Versicherungsvertrags und den Nachweis beibringt, dass er den Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag fristgerecht nachkommt. Wenn der Mieter keine geeignete Versicherung abschließt (oder dies dem Vermieter nicht auf Verlangen nachweist) oder wenn der Mieter den Vermieter damit beauftragt, schließt der Vermieter oder eines seiner verbundenen Unternehmen Versicherungen ab, die die Gefahr einer zufälligen Beschädigung, eines zufälligen Untergangs oder Diebstahls der Mietsachen decken, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen, die in den Sonderbedingungen „Zufällige Beschädigung und Diebstahl – Verzicht“ angegeben sind.
  5. Der Mieter ist persönlich haftbar für alle Schäden an Dritten, die durch Material von MH verursacht werden, soweit der Mieter die Umstände, die zu dem jeweiligen Schaden geführt haben, zu vertreten hat. Der Mieter versichert sich selbst gegen Schäden, die durch seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden.
  6. Der Mieter gestattet dem Vermieter oder dessen ermächtigten Vertretern jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten und nach vorheriger Ankündigung den Zugang zu Gebäuden oder Geländen, in bzw. auf denen sich die Mietsachen befinden, um die Anwesenheit und/oder den Zustand der Waren in Augenschein zu nehmen. MH hat jederzeit das Recht, die Waren vom Mieter oder ihren Besitzern abzuziehen, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Vertrag oder aus diesen AGB nicht erfüllt. Der Mieter muss zu diesem Zweck Mitwirkung leisten.
  7. Alle Mietsachen wurden gemäß den belgischen gesetzlichen Vorschriften untersucht. Der Mieter ist persönlich verantwortlich für alle erforderlichen Inspektionen vor Ort sowie für alle Erlaubnisse und/oder Genehmigungen für den Einsatz der Mietsachen.
  8. Der Mieter muss überprüfen, dass die Mietsachen in gutem Zustand geliefert werden. Die Annahme der Waren durch den Mieter oder seinen Spediteur ohne einen Hinweis auf dem Frachtbrief oder der Quittung oder einer anderen Form der Empfangsbestätigung gilt als Nachweis, dass die Sendung vollständig und in einem guten äußeren Zustand geliefert wurde.
  9. Eine Fehlfunktion der Mietsachen muss unverzüglich schriftlich an MH gemeldet werden, damit die Reklamation angenommen werden kann.
  10. Alle Waren müssen im Originalzustand zurückgegeben werden: Reparaturen, Ausbesserungen oder andere, vom Mieter oder Dritten vorgenommene Änderungen an den Waren sind ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters ausdrücklich untersagt. Alle potenziellen Beschädigungen und/oder Kosten daraus werden dem Mieter berechnet.
  11. Die verspätete Rückgabe der Mietsachen wird dem Mieter belastet, zuzüglich der daraus entstehenden Kosten, wenn und soweit der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
  12. Eine frühzeitige unberechtigte Rückgabe der Waren durch den Mieter hat keine Auswirkung auf die Pflicht des Kunden, den vollen Preis für die gesamte Mietzeit zu zahlen.
  13. Der Vermieter kann vom Mieter eine Vorab-Kaution verlangen und behält sich vor, überfällige Mieten sowie jedwede Kosten für Reparaturen und/oder die Reinigung der Mietsachen mit der Kaution zu verrechnen.
  14. Dieselben Bedingungen, die in diesem Artikel 12 angegeben sind, gelten für fertiggestellte Produktionen (einschließlich von Dienstleistungen und die Bereitstellung von Personal durch den Vermieter).

 

Version Juli 2020